Ausführliche Geschichte der Engelweihe
Für Wallfahrer aus vielen Teilen Europas ist heute noch die Bedeutung des Klosters Einsiedeln mit der Tradition der Engelweihe verbunden, dem Weihefest der Gnadenkapelle am 14. September. Zum Weihefest strömten während Jahrhunderten unzählige Pilger nach Einsiedeln, um unermessliche Gnade zu erlangen, wie eine spätmittelalterliche Quelle propagierte. Die Bezeichnung Engelweihe will besagen, dass die am Ort der Zelle des Eremiten und Märtyrers Meinrad errichtete Kapelle auf wunderbare Weise vom Himmel (Engel/Christus) geweiht worden sei.
Der Aufstieg Einsiedelns zu einem grossen europäischen Wallfahrtsort mit ausserordentlicher päpstlicher Privilegierung erfolgte in einem komplexen, oft schwer durchschaubaren Prozess während mehreren Jahrhunderten, bis die Reformationszeit eine deutliche Zäsur setzte. Ich unterteile meine Darstellung in vier Abschnitte:
1. Eine gefälschte neue Klostertradition
Das Kloster Einsiedeln entstand an dem Ort, wo 861 der Eremit Meinrad, Mönch der Abtei Reichenau, getötet wurde. Gegründet wurde es 934 vom ehemaligen Strassburger Dompropst Eberhard mit massgebender Unterstützung des schwäbischen Herzogspaares. Schon im ersten Jahrhundert seiner Existenz trat es dank hervorragender Äbte mit einer bemerkenswerten Ausstrahlung hervor. Kaiser Otto I. verlieh dem neuen Kloster die Immunität und das Recht der freien Abtswahl. Einsiedeln betonte von seiner Gründung an eine akzentuierte monastische Weltentsagung, wie schon die geographische Lage deutlich macht. Dem neuen Kloster war das gleiche klösterliche Reformbewusstsein wie berühmten Reformzentren (z.B. Gorze) eigen. Es profitierte von den Beziehungen zu den weltlichen und kirchlichen Mächtigen in Schwaben und wurde zeitweilig begünstigt vom grossen Interesse der Ottonen am Süden des Reiches. Solange diese Bezüge bestanden, blühte Einsiedeln. Als aber im 11. Jahrhundert das Herzogtum, die Klosterreform im Reich und auch das Königtum an Kraft einbüssten, ging Einsiedelns Bedeutung zurück und es sank zu einem nur noch lokal verankerten Kloster ab. Offensichtlich hinderte die Anhänglichkeit an ältere Beziehungsweisen von Kirche und Welt den Konvent von Einsiedeln, sich der neuen militanten Kirchenpolitik der gregorianischen Reformklöster anzuschliessen. Der Verlust an mächtigen Schutzbeziehungen brachte allerdings die Gefahr mit sich, in Interessenkonflikten zu einem macht- und schutzlosen Akteur zu werden. Auffällig ist jegliches Fehlen von päpstlicher Privilegierung und Besitzbestätigung bis zum Ende des 13. Jahrhunderts.
Für diese Frühzeit der Klostergeschichte lässt sich keine Spur der Engelweihtradition nachweisen. In den aus ottonischer Zeit stammenden Annales Heremi II ist für 948 nur ganz knapp die Kirchweihe verzeichnet. Dies änderte sich um die Mitte des 12. Jahrhunderts. Im ehemaligen Einsiedler Exemplar der Chronik (nicht in Einsiedeln hergestellt; jetzt in Karlsruhe) des Reichenauer Mönches Hermannus Contractus (von da in die schon erwähnten Annales Heremi II übertragen) finden sich von der gleichen Hand um die Mitte des 12. Jahrhunderts (1143?) mehrere Notizen, die einerseits eine Ultrakurzfassung der Meinradsvita und der Frühgeschichte des Klosters (zum Jahr 861; 863 in den Annalen), und andererseits die völlig neue Tradition einer himmlischen Weihe einer Marienkapelle (zu den Jahren 948 und 964) enthalten.
Ich möchte nur kurz auf zwei wichtige Details in den Quellen hinweisen: a. dass die Meinradsvita aus der Perspektive der Reichenau gesehen ist und nicht aus derjenigen Einsiedelns; b. dass zwar eine Marienkapelle genannt wird, aber die Salvatorkapelle gemeint ist. Die Klosterkirche war von Anfang an eine Marienkirche.
Der Eintrag für das Jahr 964 verweist auf eine päpstliche Bestätigungsurkunde der Engelweihe. Es ist in der Tat eine Bulle Leo VIII. kopial überliefert, die jedoch eindeutig als eine Fälschung des 12. Jahrhunderts entlarvt wurde. Der Text ist in zwei Transsumpten von 1382, ausgestellt vom Bischof von Konstanz, erhalten. Die gefälschte Papsturkunde gehört zu einer Serie von Fälschungen, die auf der Reichenau entstanden sind. Mit dieser Urkunde für Einsiedeln bestätigt der Papst einen angeblichen Bericht des Bischofs Konrad von Konstanz. Dieser wollte am Fest der Kreuzerhöhung die Kapelle weihen und erfuhr in der Nacht davor in einer Vision, dass die Kapelle schon von Engeln geweiht worden war. Die in der Fälschung erwähnten Zeugennamen stammen aus der Chronik Hermanns (und sind in die Annales Heremi II übertragen worden).
Aus der Gesamtsicht der vorhandenen Quellen ergibt sich somit, dass um die Mitte des 12. Jahrhunderts in einer konzertierten Aktion die Frühgeschichte des Klosters mit neuen Akzenten versehen wurde (Integrierung Meinrads; Engelweihe der Kapelle).
Die Provenienz des Motivs der himmlischen Weihe ist ungeklärt. Ebenso schwierig ist es, die Gründe für diese substantielle Veränderung und Ausarbeitung der Klostergeschichte zu eruieren. Viel hängt vom Urbestand der gefälschten Bulle ab. Verdächtig ist die Bestimmung, die sich eindeutig gegen die bischöflichen Weihebefugnisse richtet. Doch weiss man über allfällige Konflikte des Klosters mit dem Bischof nichts. Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass die Einschränkung der bischöflichen Weihebefugnis erst später in die Fälschung eingetragen wurde. Dagegen stand das Kloster in einem heftigen Streit mit dem Klostervogt, der sich in die Abtswahl von 1142 einmischte, so dass König Konrad III. eingreifen musste. Der neugewählte Abt flüchtete nach Konstanz zum König und wurde am Palmsonntag im Kloster Reichenau geweiht. Zugleich stand das Kloster in Auseinandersetzung mit den Talbewohnern von Schwyz um den Besitz und die Nutzung von Alpungen in der Umgebung des Klosters. 1143 stellte König Konrad zugunsten des Klosters eine Bestätigungsurkunde für den umstrittenen Besitz aus. Es ist denkbar, dass das Kloster mit der Neudeutung seiner Geschichte versuchte, sich als von Gott besonders geheiligt darzustellen und dank dieser Aura die Gegner zum Respekt zu zwingen.
Es gibt für die nächsten eineinhalb Jahrhunderte keine Hinweise für die Verwendung der falschen Urkunde. Erst zu Beginn des 14. Jahrhunderts wurde die Ausarbeitung der geistlichen Legende in einer für das Kloster schwierigen Phase intensiviert.
2. Die Fälschung einer Fälschung
Die als Transsumpt tradierte Papsturkunde enthält einen leicht erkennbaren Zusatz hinsichtlich einer Ablassgewährung, der sicher nicht aus dem 12. Jahrhundert stammt. Der Fälscher dieser Fälschung war so ungeschickt, dass er die Erlangung des vollkommenen Ablasses von a culpa et a poena nicht nach Brauch der römischen Kurie auf den Besuch des Kirchweihfestes beschränkte, sondern sie ganz allgemein formulierte. Dies hat bei der Propagierung des Ablasses im 15. Jahrhundert zu Zweifel und zu Fälschungsvorwurf geführt, wie wir sehen werden. Wir können vermuten, dass die Interpolation mit der Ablassbestimmung um 1300 erfolgte. In einem Lobgedicht auf die von Engeln geweihte Kapelle, entstanden wahrscheinlich kurz vor 1320, wird die nun doppelt gefälschte Papsturkunde mit Einschluss des Vollablasses so deutlich paraphrasiert, dass ihre Existenz und Kenntnis vorauszusetzen sind. Das Auftauchen der alten Fälschung mit erweitertem Inhalt führt uns in grössere, schwer durchschaubare Zusammenhänge hinein, die wiederum auf Bemühungen der Selbstvergewisserung des Klosters hinsichtlich seiner Geschichte und seines Besitzes hinweisen. Es war die schlimmste Phase des Marchenstreites mit dem Überfall und der Plünderung des Klosters durch die Schwyzer im Jahr 1314. Im Zeitraum zwischen 1300/30 wurde im Kloster eine umfangreiche Sammlung von Überlieferungen zu seiner Geschichte (Annalen, Äbtekatalog, Traditionsnotizen, Anniversarienbuch) zusammengestellt, welche 1577 verbrannte. Dieser „Liber de incrementis loci Heremitarum“ hat mit Sicherheit zusätzlich zur Papsturkunde eine neu geschaffene Legende enthalten: die Engelweihlegende. Darin wird die von der Engelweihbulle geschilderte Geschichte phantasievoll weiterentwickelt, indem nun Christus in Gegenwart seiner Mutter deren Kapelle mithilfe seines Hofstaates weihte. Die Kronzeugenstellung des hl. Bischofs Konrad von Konstanz ist in der Engelweihlegende mit dem Verweis auf die fingierte Quelle noch stärker als in der Engelweihbulle akzentuiert. Es ist denkbar, dass mit dieser Legende auch der Patroziniumswechsel der Kapelle vom Salvator zu Maria ratifiziert wurde. Die liturgischen Codices weisen auf jeden Fall den Patroziniumswechsel der heiligen Kapelle für das 14. Jahrhundert nach. Die in der Mitte des 12. Jahrhunderts entstandene Fiktion eines aussergewöhnlichen Heiligtums wurde jetzt verstärkt und die Attraktivität des gefälschten Ablasses dürfte das Aufblühen der Wallfahrt ermöglicht haben. Es ist zu beachten, dass zwar die heilige Kapelle der Grund für die Ablassverleihung und der Wallfahrt war, dass aber die in der Kapelle aufgestellte Madonnenstatue die Kapelle zu einer Marienkapelle und so die Wallfahrt zu einer Marienwallfahrt machte. Ausgeprägt ist dies seit dem 15. Jahrhundert der Fall. In der Verehrung der Pilger nahm die Statue den Charakter eines Gnadenbildes an und wurde zum Zentrum der Wallfahrt.
3. Der Streit um die gefälschte Gnade
Es kann vermutet werden, dass das Aufblühen der Wallfahrt durch Propaganda gefördert wurde. Als früher Beweis für die schon weite Attraktivität des Wallfahrtsortes Einsiedeln gelten die Abschriften der Engelweihbulle und der Engelweihlegende im Anniversarienbuch der Pfarrkirche in Bern. Die Dokumente werden traditionellerweise in die Mitte des 14. Jahrhunderts datiert. Diese Datierung ist allerdings nicht gesichert und darf (zumindest vorläufig noch) nicht als Beweis herangezogen werden. Dagegen besitzen wir von 1378 die vollständige Einsiedler Propaganda in der lateinischen Chronik Georgs von Gengenbach, bestehend aus (populär überarbeiteter) Meinradslegende, Engelweihbulle und Engelweihlegende. Diese Chronik verbindet die Meinradszelle mit der Marienkapelle. Über die Verbreitung der Schrift wissen wir nichts. Erst aus dem 15. Jahrhundert ist davon eine deutsche Fassung bekannt.
Der entscheidende Schritt an die Öffentlichkeit erfolgte am Weihnachtstag 1382. Abt Peter II. liess vom Bischof von Konstanz, einem seiner Vorgänger, die gefälschte Papsturkunde vidimieren. Ganz auffällig wird dabei der Ablass betont, während die Einschränkung der Weihebefugnis der Konstanzer Bischöfe offenbar kein Problem war. Der Verdacht liegt auf der Hand, dass in günstiger Konstellation ein frommes Komplott zugunsten der Wallfahrt nach Einsiedeln geschmiedet wurde.
In der Öffentlichkeit scheinen Zweifel an der Echtheit des Ablasses zirkuliert zu haben, ohne dass wir jedoch Genaueres darüber wissen. Die entscheidende Auseinandersetzung begann erst im Jahr 1432. Der Grund dafür war die mangelnde Rechtsgrundlage der in Einsiedeln praktizierten Beichtpraxis, die sich nur auf Gewohnheit stützte. Warum der Streit gerade zu diesem Zeitpunkt ausbrach, ist unklar. Beteiligte Instanzen waren der Abt von Einsiedeln, der Bischof von Konstanz, das Konzil von Basel, die Eidgenossen und der Papst.
In einem komplexen Kräftespiel konnte sich der Abt von Einsiedeln, unterstützt von den Eidgenossen, mit Hilfe des Papstes gegen den Bischof von Konstanz und das Konzil von Basel durchsetzen. Der Bischof kritisierte die weitgehenden Beichtvollmachten auch bei bischöflichen Reservatsfällen, welche seine Jurisdiktionsvollmacht und den Pfarrzwang durchlöcherten. Das aufstrebende religiöse Zentrum Einsiedeln bedrohte das alte Bistumszentrum Konstanz. Das bedeutete auch Einkommensverluste.
Das Konzil von Basel scheint bei der Kritik noch weiter gegangen zu sein und befasste sich mit den Grundlagen der Einsiedler Privilegien. Vergeblich forderte es die Vorlage der Papsturkunde. Aufgrund sorgfältiger Quellenkritik hat das Konzil nach einer späteren Mitteilung des Kardinals Nicolaus Cusanus die Papsturkunde für gefälscht und die Einsiedler Privilegierung für ungültig erklärt. Der Konzilsentscheid hatte aber wegen der fehlenden Autorität des Konzils keine Konsequenzen. Papst Eugen IV. hingegen bestätigte 1433 die Einsiedler Privilegien. Doch nur drei Monate nach dieser Bestätigung ordnete er eine eingehende Untersuchung vor Ort über die Rechtmässigkeit der Privilegierung an. Es war nämlich Verdacht aufgekommen, weil das Kloster nur das Transsumpt der Bulle Leo VIII. vorlegte und behauptete, das Original sei verbrannt. Ausgerechnet die wichtigste Urkunde der Klostergeschichte soll somit verloren gegangen sein! Der Verdacht ist nahe liegend, dass die Fälschung bewusst vernichtet wurde, weil sie zu einfach zu entlarven war. Durch die Amtsniederlegung des Konstanzer Bischofs (1434) scheint die Untersuchung versandet zu sein, jedenfalls gibt es darüber keine Akten mehr. Das Basler Konzil verlängerte trotzdem zweimal die Vollmachten der Beichtväter zugunsten der Pilger.
Eine für die Zukunft folgenreiche Entscheidung erfolgte 1452. Papst Nikolaus IV. bestätigte nicht nur die Privilegienverleihung von 1433, sondern exemtierte das Kloster für fünfzehn Jahre aus dem Konstanzer Bistumsverband. Damit wurde die religiöse Sonderstellung des Wallfahrtsortes auch noch jurisdiktionell abgesichert.
Die definitive Sicherung der errungenen Stellung erreichte das Kloster mit erheblichen Anstrengungen zwischen 1463 und 1466. Papst Pius II. bestätigte mit Bezugnahme auf die Engelweihe die Privilegien Einsiedelns auf ewige Zeiten und verlängerte auch die Exemtion aus dem Bistumsverband für weitere fünfzehn Jahre (1463 und 1464). Dabei haben die gemeinsamen politischen Interessen des Papstes und der Eidgenossen, welche sich schon auf dem Konzil von Basel für Einsiedeln eingesetzt hatten, eine günstige Wirkung gehabt. Schwieriger waren die nachfolgenden Verhandlungen mit dem Bischof von Konstanz. Dieser anerkannte alle die Wallfahrt fördernden Absolutionsvollmachten für die Beichtväter und verlangte als Ausgleich für seine Einbussen bei den Reservatsfällen den Verzicht auf die Exemtion aus dem Bistum. Der Abt akzeptierte diesen Kompromiss, obwohl das Kloster nun damit wieder nach Konstanz abgabepflichtig wurde. Damit war der Weg frei zu einer intensiven Propagandainitiative. Die Erlangung des vollkommenen Ablasses für die Engelweihe von 1466 wurde stark hervorgehoben. Sie war somit die erste echte und gleichzeitig die glanzvollste Engelweihfeier in der vorreformatorischen Epoche. Die Anstrengungen wären allerdings beinahe überflüssig geworden, weil am 21. April 1465 die heilige Kapelle und die Klosterkirche durch einen Brand schwer beschädigt wurden. Der bischöfliche Experte glaubte aber noch so viel Mauersubstanz gefunden zu haben, dass sie immer noch als die himmlisch geweihte Kapelle gelten konnte, deren Existenz die Wallfahrt mit ihren Privilegien garantierte.
4. Feier und Krise der unermesslichen Gnade
Die Bestätigung der mit einer Fälschung erworbenen römischen Gnade sanktionierte somit die seit Mitte des 14. Jahrhunderts immer stärker gewordene Stellung Einsiedelns als grossen Wallfahrtsort und ermöglichte damit während eines halbes Jahrhunderts eine ausserordentliche Blütezeit bis zu Beginn der Reformationswirren in der Eidgenossenschaft. Das Kloster profitierte seit dem 15. Jahrhundert von der politischen Unterstützung der Eidgenossen. Diese hatten am Wallfahrtsort, der immer stärker ihr Landesheiligtum wurde, grösstes Interesse. Höchst interessant ist die Tatsache, dass das Kloster selbst ein hochadeliges Stift war, aber von den Eidgenossen – den berüchtigten Adelsvertreibern par exellence – trotzdem als Prestigeobjekt innerhalb ihres Landes betrachtet wurde.
Im 15. Jahrhundert wurde die Engelweihe nicht mehr alljährlich gefeiert, sondern nur dann, wenn der 14. September auf einen Sonntag fiel. Die Feier dauerte zwei Wochen. Die politischen Umstände erlaubten 1466 für die Zeit der Engelweihfeiern erstmals Sicherheitsgarantien der eidgenössischen Orte für die Pilger. Diese Garantien wurden regelmässig erneuert. Dank der jetzt gesicherten Rechtslage, den Sicherheitsgarantien für die Pilger und der intensiven Propaganda war es nicht erstaunlich, dass die Engelweihe von 1466 zum Höhepunkt der vorreformatorischen Zeit wurde. Eine Konstanzer Chronik berichtet von der Anwesenheit von 130’000 Pilgern; für den Kirchweihetag allein ist von 80’000 Pilgern die Rede. Vierhundert Priester hörten die Beichte der Pilger, welche die Bedingung für die Gewinnung des Ablasses war, der noch während eines ganzen Jahres gewonnen werden konnte. Es brauchte beträchtliche Anstrengungen für eine reibungslose Organisation. So musste etwa die Schifffahrt auf Seen und Flüssen für die Pilger nach Einsiedeln reglementiert werden und in Einsiedeln selbst wurde die Ordnung mit grossem Personalaufwand sichergestellt.
Die Bedeutung der Engelweihe von 1466 wird durch die Herstellung von Pilgerandenken unterstrichen. Es sind der Kupferstich in dreifacher Ausführung und das eher volkstümliche, reich illustrierte Blockbuch (Xylograph). Das Blockbuch enthält das ganze „Engelweihdossier“ (Meinradsleben, Engelweihbulle, Engelweihlegende).
Der Wallfahrtsbetrieb kann mangels Quellen kaum rekonstruiert werden. Die Pilger begehrten die heilige Kapelle zu besuchen, die Beichte abzulegen und die Sakramente zu empfangen. Eine eigentümliche Verehrung genoss das Handzeichen des Heilandes, fünf Eindrücke im Türsturz. Die Pilger konnten sich in eine Bruderschaft einschreiben.
Geographisch rekrutierten sich die Pilgerscharen im Wesentlichen aus der Eidgenossenschaft, den deutschsprachigen Gebieten des Reiches, aus Südskandinavien. Schon seit dem 14. Jahrhundert kamen auch Einzelpilger aus dem preussischen Ordensland und den Niederlanden nach Einsiedeln. Im Spätmittelalter war Einsiedeln eine wichtige Station auf dem Weg nach Santiago de Compostela. Ein wichtiges Spezificum der Marienfrömmigkeit stellten die ordentlichen und ausserordentlichen Standeswallfahrten dar, das sind die von der Obrigkeit angeordneten und organisierten Pilgergänge von Kantonen und Städten.
Die Mönche hatten an der Wallfahrt keinen Anteil, da das Kloster seit dem 15. Jahrhundert maximal noch fünf Mönche zählte. Am Schluss (1526) war es keiner mehr. Alle Aufgaben waren an den Leutpriester und an Kapläne delegiert. Bei speziellen Gelegenheiten halfen viele Weltpriester aus. 1512 gelang es erneut, vom Papst die Exemtion aus dem Bistumsverband zu erhalten, nachdem es immer wieder Auseinandersetzungen mit dem Bischof gegeben hatte.
Die Engelweihe von 1522 markierte das Ende der vorreformatorischen Wallfahrtsepoche. Es kamen viel weniger Pilger als zuvor nach Einsiedeln. Huldrych Zwingli und seine Freunde prägten das Geschehen durch ihre reformatorischen Predigten, die scharfe Kritik am bisherigen Wallfahrtsbetrieb enthielten. Die Pilger beklagten dagegen die schlechte Sakramentenverwaltung der Priester und reagierten mit grosser Verunsicherung.
Der Neuaufschwung des Klosters nach 1600, die Formierung des nachtridentinischen Katholizismus in der katholisch gebliebenen Zentralschweiz und der barocke Neubau (erste Hälfte des 18. Jahrhunderts) ermöglichten eine neue glanzvolle Wallfahrtsepoche mit pompösen Engelweihfeiern. Doch das ist eine andere Geschichte.
Pater Dr. Gregor Jäggi OSB