Am Hohen Donnerstag, Karfreitag, Karsamstag und Ostersonntag gelten andere Beichtzeiten als üblich: die Zeiträume sind ausgedehnt. Denn viele Menschen wünschen vor Ostern zu Beichten. Allerdings sind unsere personellen Kapazitäten begrenzt. Deshalb bitten wir freundlich, die Beichte nicht auf den allerletzten Augenblick vor Ostern hinauszuzögern und etwas Wartezeit einzuberechnen. Auch weisen wir darauf hin, dass die Versöhnung als Geschenk des auferstandenen Christus auch noch nach Ostern empfangen werden kann und darf.
Hier die besonderen Beichtzeiten an den Kar- und Ostertagen:
Hoher Donnerstag: 09.00-11.00 Uhr / 15.00-17.00 Uhr
Karfreitag: 09.30-11.00 Uhr / 14.00-15.30 Uhr
Karsamstag: 09.30-11.00 Uhr / 15.00-17.45 Uhr
Ostersonntag: 08.30-09.30 Uhr / 15.00-16.00 Uhr / 17.00-18.00 Uhr
Nach Ostersonntag gelten wieder die regulären Beichtzeiten. Dann kann zu folgenden Zeiten in der Beichtkirche unseres Klosters (Zugang in der Klosterkirche vorne links) das Sakrament der Versöhnung gefeiert werden:
Sonn- und Feiertage: 08.30-09.15 Uhr / 10.45-11.00 Uhr / 15.00-16.00 Uhr / 17.10-18.00 Uhr
Werktage: 10.00-11.00 Uhr / 15.00-16.00 Uhr / 17.00-18.00 Uhr
Wer schon länger nicht mehr gebeichtet hat oder einfach neue Anregungen für das persönliche Beichtgespräch braucht, findet in der Beichtkirche verschiedene Hilfen dazu.