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In der Kolumne «Meine Benediktsregel» teilen verschiedene Autorinnen und Autoren, die mit unserem Kloster verbunden sind, in kurzen Texten ihre Gedanken darüber, wie sie die Benediktsregel als Inspiration für ihr Leben ausserhalb von Klostermauern zu nutzen versuchen.

«Und keinem anderen antun, was man selbst nicht erleiden möchte» (Benediktsregel 4,9)

«Was du nicht willst, das man dir tu, das füg auch keinem andern zu» lautet ein altes Sprichwort, das auch die «Goldene Regel» genannt wird. Das ist nicht nur ein gutes Lebensmotto, es ermöglicht auch das menschliche Zusammenleben. Dieser Grundsatz findet sich schon im Alten Testament im Buch Tobit (4,15).

Ich frage mich, ob die Einhaltung dieser Regel Jesu Leben hätte retten können. Es ist mir ein Rätsel, wie es dazu kommen konnte, dass das Volk Jesu Tod demjenigen des gefährlichen Verbrechers Barabbas vorzog, nachdem es ihn doch beim Einzug in Jerusalem noch gefeiert hatte. Warum also schrien die Menschen «ans Kreuz mit ihm»? Es muss durch eine herausragende Hetzkampagne in kürzester Zeit gegen Jesus aufgebracht worden sein. Die Urheber dieser Kampagne mussten jedoch die biblische Mahnung vollkommen ausser Acht lassen, sonst hätten sie diese nicht führen können.

Im digitalen Zeitalter ist es noch viel einfacher, Feuer zu entfachen, wo keine sind. Durch Soziale Medien, Nachrichtenportale oder Fernsehen zum Beispiel können Leute in Windeseile verurteilt und Existenzen zerstört werden. Die Verantwortung bei der Betreibung solcher Kanäle ist also immens und steigt entsprechend ihrer Reichweite.

Wir vertrauen aufeinander, dass nicht ungefragt Fotos oder Aussagen von uns gepostet werden. Dieses Vertrauen hat sein Fundament in der Goldenen Regel: «Ich veröffentliche keine Geheimnisse von dir und erwarte, dass du keine von mir preisgibst». Wenn wir nicht darauf vertrauen könnten, würde das menschliche Zusammenleben kompliziert.

Natürlich gibt es Ausnahmen, zum Beispiel wenn öffentliches Interesse überwiegt. Aber selbst diese Ausnahme dürfte nur in den seltensten Fällen Anwendung finden. Wenn zum Beispiel die öffentliche Sicherheit durch Veröffentlichung von Informationen geschützt werden könnte, würde sich ein solcher Vertrauensbruch bestimmt rechtfertigen. Dem öffentlichen Interesse dient aber auch der Bestand der Goldenen Regel. Daher erfordert ihr vorsätzlicher Bruch zwingend Verhältnismässigkeit und sollte wohl nicht, wie bei Jesu Verfolgern, von persönlichen Interessen geleitet sein. Die Verantwortung ist also gross, wenn man einen Draht zur Öffentlichkeit hat und ganz unabhängig von seiner Reichweite ist es bestimmt klug, sich ab und zu die Goldene Regel in Erinnerung zu rufen.

Zur Autorin: Verena, Jg. 1967, ist selbständigerwerbend, Mutter dreier erwachsener Kinder und Oblatin des Klosters.

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