«Den Brüdern ist es ja nicht einmal erlaubt, nach eigener Entscheidung über ihren Leib und ihren Willen zu verfügen» (Benediktsregel 33, 4)
Im Kapitel 33 geht es um die Frage, ob die Mönche Eigentum haben dürfen. Die Feststellung, dass es den Brüdern nicht erlaubt ist, über Leib und Wille zu verfügen, ist hier nur ein Nebensatz, über den ich lange Zeit hinweggelesen habe. Ich redete mir ein, dass dies durch die Lebensform und die hierarchischen Strukturen des benediktinischen Klosters bedingt sei und dass der hl. Benedikt dies deshalb hier in Erinnerung ruft. Diese These scheint sich im Kapitel 58, wo es um die Aufnahme der Brüder geht, auch zu bestätigen, wenn geschrieben steht: «denn er weiss ja: Von diesem Tag an hat er nicht einmal das Verfügungsrecht über seinen eigenen Leib» (RB 58, 25).
Dass unser Einfluss auf unseren Leib seine Grenzen hat, lässt sich nicht wegdiskutieren, schliesslich werden wir alle einmal sterben. Ausserdem können wir trotz hochqualifizierter Medizin nicht jede Krankheit vermeiden oder heilen. Und der Wille? Ist er ausserhalb des Klosters tatsächlich frei? Ohne auf die umfangreiche philosophische Diskussion zu dieser Frage einzugehen, muss man auch hier nicht lange nach Grenzen suchen: Eine freiheitliche Gesellschaft gründet auf der Einschränkung des eigenen Willens, indem dieser nur so lange frei sein kann, als er die Freiheit der anderen nicht einschränkt.
Der heilige Benedikt hat hier also eine für alle Geschöpfe geltende, unverrückbare Lebenswahrheit festgehalten. Wir können uns nun dazu entschliessen, uns dieser Tatsache zu stellen oder sie zu verdrängen. Zweiteres fällt uns offenbar leichter. Kürzlich habe ich in der Zeitung gelesen, dass heute beim Elternnotruf 25 Prozent mehr Anrufe eingehen als noch vor einem Jahrzehnt. Als Begründung wird die Langzeitstudie einer belgischen Psychologieprofessorin zitiert, nach der die zunehmende Überforderung der Eltern dem Erziehungsstil geschuldet ist: offenbar herrscht die Idee vor, dass das Setzen von Schranken die Entwicklung des Kindes beeinträchtige. Die Eltern meinen es zwar gut, aber die Folgen sind gemäss dem Artikel nicht nur für die Eltern verheerend, sondern auch für ihre Kinder.
Wer ins Kloster eintritt, setzt sein Vertrauen auf Gott. Möglicherweise wollte Benedikt mit diesem Nebensatz darauf aufmerksam machen, dass man sich als Mensch, der sein Vertrauen auf Gott setzt, von der Illusion befreien kann, frei über seinen eigenen Leib und Willen verfügen zu können. Vielleicht kann man erst dadurch wahrhaft frei werden.
Zur Autorin: Verena, Jg. 1967, ist selbständigerwerbend, Mutter dreier erwachsener Kinder und Oblatin des Klosters.
