
Während der COVID-19-Pandemie kann die Beichte nicht in der Beichtkirche (Bild) angeboten werden, sondern gegenüber bei der Kirchenpforte.
Hinweise zur Beichte vor Ostern
14.03.2021
Hinweise zur Beichte vor Ostern
Für viele Gläubige ist der Empfang des Sakraments der Versöhnung in den Tagen und Wochen vor Ostern noch immer ein wichtiges Element ihrer Glaubenspraxis. Gerne stehen die Priester unserer Gemeinschaft für die Spendung des Busssakraments zur Verfügung. Allerdings gibt es infolge der aktuellen Situation rund um das Coronavirus einiges zu beachten:
- Bitte warten Sie mit dem Beichttermin nicht bis kurz vor Ostern, sondern nutzen Sie die Zeit davor! Infolge der COVID-19-Schutzmassnahmen (1-2 Sprechzimmer statt mehrere Beichtstühle) und weniger verfügbarer Beichtväter kann es kurz vor Ostern zu längeren Wartezeiten kommen. Nutzen Sie also die Werktage in den letzten drei Wochen der Fastenzeit für Ihre persönliche Beichte.
- Zum Schutz unserer Klostergemeinschaft sind nur Personen zur Beichte zugelassen, die keine Grippesymptome haben (Husten, Fieber, Gliederschmerzen etc.). Auch gilt ein allgemeines Maskenobligatorium.
- Die Beichte wird nicht in der Beichtkirche (Zugang in der Klosterkirche vorne links), sondern in einem Sprechzimmer der Kirchenpforte (Zugang in der Klosterkirche vorne rechts) angeboten.
- Zu folgenden Zeiten können Sie mit einem Priester unseres Klosters das Sakrament der Versöhnung feiern:
An Sonn- und Feiertagen: 08.30 – 09.15 / 10.45 – 11.00 / 15.00 – 16.00 / 17.00 – 17.30 Uhr
An Werktagen: 10.00 – 11.00 / 15.00 – 16.00 / 17.00 – 17.30 Uhr
In der Heiligen Woche gibt es zusätzliche Beichtgelegenheiten, welche frühzeitig kommuniziert werden.